- Technische Hilfen, Umbauten oder Einrichtungen die für den künftigen Arbeitsplatz im Einzelfall notwendig sind, werden ebenfalls gefördert.
- Für Qualifizierungen des neuen Mitarbeiters, Fortbildungen, Kurse oder Coaching am Arbeitsplatz können wir eine Kostenbeteiligung vermitteln, sofern dies innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgt.
- Die Entgeltfortzahlung im Erkrankungsfall kann für einen begrenzten Zeitraum übernommen werden, sofern die Unfallfolgen die Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist.
- Eine Probebeschäftigung für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ist nach vorheriger Absprache im Einzelfall möglich. Lohn- und Lohnnebenkosten werden dann übernommen.
- Investitionskosten für einen neuen Arbeitsplatz oder für die Neugründung eines Unternehmens können im Einzelfall getragen werden.
Sofern Sie also von dem neuen Mitarbeiter in Ihrer Personalauswahl grundsätzlich überzeugt sind, können Sie ihn mit unserer Beteiligung auf den für Sie und Ihr Unternehmen neuesten Stand der Qualifikation bringen.
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