
Das Internet ist aus dem Arbeitsleben, vor allem aus dem Büroalltag, nicht mehr wegzudenken. Von vielen Arbeitnehmern wird das Internet im Büro jedoch nicht nur dienstlich, sondern darüber hinaus privat genutzt. Nun spricht sicher nichts dagegen, zwischendurch einmal eine Bahnverbindung für den privaten Gebrauch herauszusuchen. Doch wie sieht es aus, wenn Online-Shops im Büro für private Bestellungen genutzt werden, wenn verschiedene Informationen einfach aus Neugier für den privaten Gebrauch abgerufen werden? Das Internet, privat genutzt, lenkt von der Arbeit ab, die eigentliche Arbeit leidet nicht selten darunter.
Der Cisco Connected World Technology Report für 2011 teilte nun mit, dass jeder 7. Absolvent das Internet privat im Büro nutzen will. Die Studenten verlangen, dass PC oder Smartphone, die als Arbeitsmittel im Büro dienen, den privaten Zugang zu sozialen Netzwerken zulassen. Sie begründen das damit, dass sich Arbeits- und Freizeit häufig überschneiden werden, denn Überstunden sind an der Tagesordnung, die Führungskräfte halten sich immer länger am Arbeitsplatz auf. Ungefähr die Hälfte der befragten Studenten sprach sich gegen festgelegte Arbeitszeiten aus. Sie wünschen sich flexible Arbeitszeiten. Ihre Arbeit möchte die Hälfte der Befragten an jedem beliebigen Ort, zu beliebigen Zeiten, ausüben. Ist dies möglich, so lässt sich der Zugriff auf soziale Netzwerke im Büro problemlos realisieren.
Fast ein Drittel der befragten Studenten möchte nicht in einem Unternehmen tätig sein, in dem während der Arbeitszeit, mit unternehmenseigenen Arbeitsgeräten, der Zugriff auf soziale Netzwerke verboten ist. Ein Drittel der Befragten ist bereit, Abstriche am Gehalt zu machen, wenn dafür die Nutzung von sozialen Medien während der Arbeitszeit, die Benutzung privater Geräte am Arbeitsplatz und eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit möglich ist.
Verschiedene Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern bereits flexible Arbeitszeiten. Die Nutzung privater Geräte wie Handys oder Tablets am Arbeitsplatz ist bei vielen Arbeitgebern nicht verboten, wenn sie sich auf die Pause beschränkt oder die Arbeit nicht darunter leidet.
